Die Bundesliga erklärt zur Lizenzierung: „Die SV Ried hat die seit Dezember 2015 bestehende Finanz-Auflage ‚quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht‘. Diese kann, je nachdem wie das wirtschaftliche Ergebnis des Klubs aussieht, aus- bzw. eingesetzt werden. Je nachdem, ob die Auflage zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung ein- oder ausgesetzt ist, wird die Lizenz ‚ohne Auflagen‘ bzw. ‚mit Auflage‘ kommuniziert. Da die Auflage zum Zeitpunkt der Lizenzierung 2018/19 ‚aktiv‘ war, wurde sie als ‚bestehende Auflage‘ kommuniziert, auch wenn 2017 zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung die Auflage ausgesetzt war und damit richtigerweise ‚ohne Auflagen‘ kommuniziert wurde.“
Der Senat 5 begründete das Einsetzen der Auflage 2018/19 folgendermaßen (im vollständigen Wortlaut): „Die bestehende Auflage (quartalsweise Reorganisationsprüfer-Berichterstattung) bleibt insb. aufgrund der Ausführungen des Abschlussprüfers in seinem Schreiben vom 19.04.2018, wonach die Bonität der noch nicht fixierten, geplanten Sponsoreneinnahmen nicht beurteil werden konnte und der Klub bei der Durchsetzung auf den Rechtsweg angewiesen ist, aufrecht.“
Bei der SV Ried wurde diese Auflage für die nächste Saison eingesetzt, obwohl sich die wirtschaftliche Situation mit Stand 31. Dezember 2017 sogar besser darstellt als ein Jahr davor. Das Konzernergebnis war mit diesem Stichtag mit 87.000 Euro positiv. Das negative Eigenkapital konnte um diesen Betrag vermindert werden.