1. Geltungsdauer, automatische Verlängerung

Die Mitgliedschaft im Wikinger-Kids-Club der SV Ried 1912 beginnt mit Vertragsschluss und ist bis zum Ende der laufenden Saison (30. Juni), in der das Mitglied aufgenommen wurde, gültig. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch für die Folgesaison, sofern das Mitglied mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mitgliedschaft (31. Mai) schriftlich kündigt.

Die Kündigung ist an folgende Adresse zu richten: SV Guntamatic Ried, Wikinger-Kids-Club, Volksfestplatz 2, 4910 Ried im Innkreis. Eine automatische Beendigung tritt mit Ende der Saison, in der das Mitglied das 14. Lebensjahr vollendet (14. Geburtstag), ein. Hierzu bedarf es keiner schriftlichen Kündigung. Ungeachtet der Befristung haben beide Seiten jederzeit das Recht, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

2. Preise und Leistungen, Kündigungsrecht im Falle von Änderungen
Der Preis für die Mitgliedschaft im Wikinger-Kids-Club beträgt € 12,- jährlich (= pro Saison). Der Verein behält sich die jederzeitige Veränderung von Mitgliedsbeiträgen vor. Preisänderungen werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Sofern sich hinsichtlich der Preise oder der Leistungen Änderungen zum Nachteil des Mitglieds ergeben, hat das Mitglied das Recht, seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Monatsletzten schriftlich zu kündigen und den bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig für die restlichen Monate zurückzufordern. Das Kündigungsschreiben ist an die in Punkt 1 genannte Anschrift zu richten.

 

3. Zahlung
Für die Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühr sind zwei Varianten möglich:

1. Der Jahresbeitrag wird von der SV Ried zu Beginn der Mitgliedschaft bei Neuanmeldung bzw. zum neuen Saisonbeginn bei laufender Mitgliedschaft vom angegebenen Konto abgezogen. Die SV Ried bekommt eine Ermächtigung zu einem Bankeinzug.

2. Der Jahresbeitrag wird sofort bei Neuanmeldung in der SVR-Geschäftsstelle bzw. bei einer laufenden Mitgliedschaft im Voraus bar gezahlt.

 

4. Mitgliedskarten
Die Erstausstellung der Clubkarte ist kostenlos und in der Mitgliedschaft enthalten. Die Vorteile des Wikinger-Kids-Clubs sind ausschließlich gegen Vorzeigen der Mitgliedskarte und eines Lichtbildausweises des Karteninhabers bzw. dessen Erziehungsberechtigten gültig. Rechte und Pflichte aus der Mitgliedschaft sind nicht an Dritte übertragbar. Die Konditionen des Wikinger-Kids-Clubs gelten darüber hinaus nur in der SVR-Geschäftsstelle und nicht beim Einkauf im Online-Shop (shop.svried.at). Bei Verlust der Karte und gewünschter Neuausstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 an.

 

Dem Mitglied ist es insbesondere nicht gestattet, die Mitgliedskarte

a) über Internetauktionen (z. B. eBay) oder auf sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der unseren Verkaufspreis übersteigt,

b) für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben,

c) ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden und

d) für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf die Keine Sorgen Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind.

Wir behalten uns vor, bei Verstoß gegen die oben genannten Verbote die entsprechende Wikinger-Kids-Club-Mitgliedskarte ohne Ersatz zu sperren, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden, gegenüber dem Mitglied ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende gerichtliche Maßnahmen zu setzen.

 

5. Zustimmungen, Adressänderung
Das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt sich damit einverstanden, dass die der SV Ried 1912 im Zuge der Vertragserfüllung bekannt gegebenen Daten vom Verein automatisiert gespeichert, archiviert und verarbeitet sowie zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken (postalische, telefonische, elektronische Werbung für Fanartikel, Fußballspiele und sonstige Veranstaltungen, Newsletter, etc.) verwendet werden. Die Zustimmung kann jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse widerrufen werden: siegfried@svried.at.

Das Mitglied und dessen Erziehungsberechtigter stimmen zu, dass Foto-, Ton- und Filmaufnahmen des Mitglieds im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Wikinger-Kids-Club (zB Aufnahmen bei Fußballspielen, Gewinnspielen, sonstigen Veranstaltungen) für Marketing- und Kommunikationszwecke des Vereins vom Verein ohne Vergütung und ohne zeitliche und räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens erstellt und verwendet werden dürfen.

Das Mitglied und dessen Erziehungsberechtigter nehmen zur Kenntnis, dass keine gefährlichen Gegenstände, wie insbesondere Flaschen, spitze oder harte Gegenstände, zu Veranstaltungen mitgenommen werden dürfen und zu diesem Zweck Kontrollen durch das Personal der SV Ried 1912 stattfinden. Das Mitglied und dessen Erziehungsberechtigter sind verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

 

6. Stadionordnung
Das Mitglied und/oder der Besucher der Keine Sorgen Arena unterwirft sich der Stadionordnung.

 

7. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird als exklusiver Gerichtsstand das für die Stadt Ried sachlich zuständige Gericht vereinbart.