Das Regulativ sieht die Möglichkeit vor, dass bei Wurfgegenständen das Spiel auch abgebrochen werden kann. Alleine der Umstand, dass der Assistent glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen ist, gab dem Schiedsrichter die Möglichkeit, das Spiel fortzusetzen. Ein Abbruch hätte eine Strafverifizierung mit 3:0 gegen die SV Guntamatic Ried zur Folge gehabt.
Das Präsidium der SV Guntamatic Ried verurteilt den Vorfall auf das Schärfste. Bei aller Emotion, die mit Fußballspielen und dem Titelkampf verbunden sind, kann nach solchen Vorfällen nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden.
Zudem rücken solche Vorfälle die herausragende Unterstützung der Anhänger in ein falsches Licht. Mit den Fangruppenvertretern ist daher noch in dieser Woche ein Treffen geplant, um den Knallkörperwurf zu erörtern. Das gemeinsame Ziel muss sein, dass sich die Mannschaft ohne negative Einflüsse und mit Unterstützung des gesamten Umfeldes auf die verbleibenden Spiele konzentrieren kann.
Der Vorfall wird auch von der Bundesliga behandelt. „Wir gehen davon aus, dass wir als Verein eine empfindliche Geldstrafe erhalten werden. Wir prüfen daher auch Stadionverbote und Regressansprüche gegen den Knallkörperwerfer“, erklärt SVR-Präsidiumsmitglied Rechtsanwalt Robert Tremel. „Ich lade aber den Knallkörperwerfer ein, sich direkt mit mir in Verbindung zu setzen, um gemeinsam den Vorfall aufzuarbeiten. Als Anwalt kann ich ihm Verschwiegenheit zusichern, dass seine Daten nicht an Behörden weitergegeben werden.“